Register Auflösungsoptionen

Im Register Auflösungsoptionen legen Sie fest, wie mit gefundenen Dubletten verfahren wird und welche Einschränkungen bei der Dublettenauflösung zu beachten sind.

Wenn die Option aktiviert ist, müssen Benutzer beim Auflösen von Dubletten mindestens das Recht Bearbeiten auf die betroffenen Adressen bzw die betroffenen Felder der Adressen haben. Benutzer ohne entsprechende Rechte können die Dubletten nicht auflösen und erhalten einen entsprechenden Hinweis.

Wenn die Option nicht aktiviert ist, können auch Benutzer ohne Zugriffsrechte auf bestimmte Felder Dubletten auflösen. Dabei können ggf. Feldinhalte einer der Adressen verloren gehen.

Einschränkung der Dublettenauflösung

Im unteren Bereich des Registers Auflösungsoptionen legen Sie fest, dass ein Adressdatensatz bei der Dublettenauflösung nicht gelöscht oder deaktiviert wird, wenn ein Wert in einem der gewählten Felder enthalten ist.

Wenn eine Adresse einen Wert in einem der Felder enthält, wird der entsprechende Datensatz bei der Dublettenauflösung beibehalten. Der Datensatz der anderen Adresse wird nach der Zusammenführung der Dubletten verworfen.

Falls beide Adressen eines Dublettenpaars einen Wert in einem der Felder enthalten, kann die Dublette nicht aufgelöst werden.