Damit Benutzer die Funktionen der Dublettenprüfung einsetzen können, benötigen die entsprechenden Benutzer spezielle Rechte auf verschiedene Funktionen und Datensatz-Typen. Die Rechtevergabe nimmt der Administrator in der Management Konsole vor.
Um Dubletten aufzulösen, benötigen Benutzer mindestens bestimmte Rechte auf den Datensatz-Typ Adressen und die im Datensatz enthaltenen Felder.
Der Administrator legt im Register Auflösungsoptionen fest, ob zum Auflösen von Dubletten das Recht Lesen auf den Datensatz-Typ Adressen ausreicht oder mindestens das Recht Bearbeiten auf den entsprechenden Datensatz notwendig ist. Wenn Sie die Option Strenge Rechteprüfung bei Dublettenauflösung aktivieren, müssen Benutzer beim Auflösen von Dubletten mindestens das Recht Bearbeiten auf die betroffene Adresse bzw. die betroffenen Felder haben.
Wenn Adressen nicht benutzersensitiv sind, sind die entsprechenden Adressen öffentlich. Bei öffentlichen Adressen dürfen alle CAS genesisWorld-Benutzer Dubletten auflösen, die mindestens das Zugriffsrecht Lesen auf den Datensatz-Typ Adressen haben. Zugriffsrechte auf Datensatz-Typen vergeben Sie als Administrator in den Eigenschaften von Benutzern im Register Rechte.
Wenn Adressen benutzersensitiv sind und die Strenge Rechteprüfung bei Dublettenauflösung aktiviert ist, dann werden die Zugriffsrechte von Teilnehmern und Fremdzugriffsrechte auf die entsprechende Adresse beim Auflösen von Dubletten berücksichtigt. Die Zugriffsrechte werden auch bei privatisierten Adressen berücksichtigt.
Wenn Sie als Administrator für Benutzer spezielle Rechte auf bestimmte Felder eines Datensatz-Typen festgelegt hat, werden diese Rechte ebenfalls beim Auflösen von Dubletten berücksichtigt. Spezielle Rechte auf bestimmte Felder eines Datensatz-Typen vergeben Sie als Administrator in den Eigenschaften von Benutzern über die Details Funktion im Register Rechte.
Wenn Benutzer nicht über das Recht Lesen oder Bearbeiten auf bestimmte Felder verfügen, können bestimmte Dubletten trotzdem von Benutzern ohne Rechte aufgelöst werden:
Benutzer mit speziellen Rechten können Dubletten mehrerer Adressen mithilfe der Funktion Dubletten auflösen im Menü Extras des Programmfensters auflösen, wenn Sie bestimmte Module in Ihrem Unternehmen einsetzen oder die Dublettenprüfung beim Import von Adressen aktiviert haben.
Ob beim Import von Adressen eine Dublettenprüfung mit den vorhandenen Adressen in CAS genesisWorld durchgeführt wird, legt der Administrator in den Einstellungen der Dublettenprüfung im Register Suchoptionen fest.
Die Funktion Dubletten auflösen ist keine unabhängige Dublettenprüfung, die den aktuellen Adressbestand prüft. Dubletten, die Benutzer nicht direkt beim Speichern des Datensatzes aufgelöst haben, werden nicht nachträglich im Fenster Dubletten auflösen angezeigt.
Wenn Sie die Funktion der Dublettenprüfung beim Import aktivieren, ergeben sich gewisse Besonderheiten beim Adressimport.
Benutzer müssen über das Recht Dubletten auflösen verfügen, um die entsprechende Funktion im Menü Extras verwenden zu können. Das Recht Dubletten auflösen vergeben Sie als Administrator in den Eigenschaften von Benutzern im Register Weitere Rechte.
Um die Dubletten dann tatsächlich aufzulösen, sind ggf. zusätzlich die Rechte Lesen bzw. Bearbeiten auf die entsprechenden Adressen notwendig.