Dublettenprüfung beim Import

Wenn Sie Adressen mithilfe des Import/Export-Assistenten importieren, können Sie eine Dublettenprüfung mit den vorhandenen Adressen in CAS genesisWorld durchführen lassen.

Bei der Dublettenprüfung beim Import von Adressen gelten die gleichen Einstellungen und Rechte wie bei der Dublettenprüfung beim Speichern von Adressen.

Ob beim Import von Adressen eine Dublettenprüfung durchgeführt wird, legt der Administrator in den Einstellungen der Dublettenprüfung im Register Suchoptionen fest.

Mit sofortiger Dublettenprüfung kann der Import deutlich länger dauern als ohne Dublettenprüfung. Weil der Import mit Dublettenprüfung deutlich länger dauert, ist ein Test mit einer kopierten Datenbank empfehlenswert.

Damit die Dublettenprüfung beim Import möglich ist, müssen die berücksichtigten Felder der Dublettenprüfung auch importiert werden. Welche Felder bei der Dublettenprüfung berücksichtigt werden sollen, legen Sie als Administrator im Register Berücksichtigte Felder fest.

Nach dem Import von Adressen erhalten Sie einen Hinweis, falls Dubletten gefunden wurden.

Dubletten direkt nach Import auflösen

Wenn Sie bzw. der importierende Benutzer über die erforderlichen Rechte verfügt, können Dubletten direkt nach dem Import aufgelöst werden.

Wenn Sie bzw. der importierende Benutzer nicht über die erforderlichen Rechte verfügt, können berechtigte Benutzer die gefundenen Dubletten nach dem Import im Desktop-Client von CAS genesisWorld auflösen. Weitere Informationen finden Sie in der Online-Hilfe für Anwender auf der Seite Dubletten nach Import auflösen.

Im unteren Bereich des Fenster wird die Liste der Adressen, die zur oben markierten Adresse als Dublette identifiziert wurden, angezeigt.

Wenn Sie auf Ausschließen klicken, wird die interne Kennzeichnung als Dublette bei den gewählten Adressen automatisch entfernt. Die entsprechenden Adressen werden in Zukunft nicht länger als gegenseitige Dubletten erkannt.

Adressen, die nicht länger als gegenseitige Dubletten erkannt werden, können weiterhin als Dubletten anderer Adressen identifiziert werden.

Wenn Sie auf Auflösen klicken, werden die Feldwerte und Verknüpfungen der als Dubletten erkannten Adressen zusammengeführt. Die Dubletten werden automatisch aufgelöst, wenn die Adressen ohne Informationsverlust zusammengeführt werden können. Wenn die Adressen nicht ohne Informationsverlust zusammengeführt werden können, können Sie im Fenster Dubletten auflösen manuell festlegen, welcher Feldwert aus welchem Datensatz übernommen wird. Weitere Informationen zu den Funktionen im Fenster Dubletten auflösen finden Sie in der Online-Hilfe für Anwender auf der Seite Dubletten beim Speichern auflösen.

Beim Zusammenführen der Feldwerte von Adressen durch Auflösen von Dubletten werden die Verknüpfungen immer automatisch zusammengeführt.

Dubletten werden nur automatisch aufgelöst, wenn die entsprechenden Adressen ohne Informationsverlust zusammengeführt werden können. Wenn Dubletten nicht ohne Informationsverlust aufgelöst werden können, müssen Sie ggf. nach dem automatischen Auflösen weitere Dubletten manuell auflösen.