Sie können Adressen, die von der Dublettenprüfung gegen bestimmte Adressen ausgeschlossen wurden, manuell wieder in die Dublettenprüfung aufnehmen. Adressen werden immer pärchenweise von der Dublettenprüfung ausgeschlossen. Wenn Sie eine Adresse wieder in die Dublettenprüfung aufnehmen, wird diese Adresse wieder mit allen Adressen verglichen, die zuvor als Dubletten dieser bestimmten Adressen von der Prüfung ausgeschlossen wurden.
Sie haben die Adresse A von der Dublettenprüfung gegen die Adressen B und C ausgeschlossen. Die Adressen A und B, sowie A und C werden also nicht miteinander verglichen. Wenn Sie die Adresse A wieder in die Dublettenprüfung aufnehmen, wird Adresse A wieder mit Adresse B und C verglichen.
Wenn Sie beispielsweise Adresse B weiterhin von der Prüfung mit Adresse A ausschließen möchten, müssen Sie die Adressen erneut von der Dublettenprüfung ausschließen.
Sie können eine oder mehrere Adressen in jeder Listenansicht für Adressen oder im Fenster Suche wieder in die Dublettenprüfung aufnehmen.