In CAS genesisWorld wird bei jedem Speichern einer neuen oder vorhandenen Adresse automatisch eine Dublettenprüfung durchgeführt. Bei dieser Dublettenprüfung werden bestimmte Felder von zwei oder mehr Adressen miteinander verglichen.
Dabei können z. B. die Felder Firma, Vorname, Name, Straße, Postleitzahl und Ort von der Dublettenprüfung verglichen werden. Für die betrachteten Felder muss ein festgelegter Schwellenwert einer prozentualen Übereinstimmung überschritten werden, damit eine Dublette erkannt wird.
Das Fenster Dublette gefunden öffnet sich, wenn eine Dublette gefunden wird. Ohne Rechte zum Auflösen von Dubletten können Sie dann die Adresse nicht anlegen bzw. ändern und eine Kollegin oder einen Kollegen mit Rechten fragen.
Mit den erforderliche Rechten lassen sich Dubletten mit den Funktionen des Fensters auflösen.
Auch beim Import von Adressen ist eine Dublettenprüfung verfügbar. Auflösen ist direkt nach dem Import möglich oder später mit der Funktion Dubletten auflösen im Menü Extras des Programmfensters. Auch dafür sind die gleichen Rechte wie beim Speichern notwendig.
Durch den Einsatz mehreren Module können Dubletten in CAS genesisWorld entstehen.
Weitere Informationen finden Sie mit einer Suche nach Dubletten in der Online-Hilfe Mehrere Module einsetzen.
Im Desktop-Client ist im Menü Extras des Programmfensters die Funktion Dubletten auflösen verfügbar.
Eine Dublettenprüfung über alle oder bestimmte Adressen ist mit mehreren Modulen von CAS genesisWorld möglich. Informationen zu Modulen finden Sie auf hilfe.cas.de.
Der Schwellenwert der prozentualen Übereinstimmung, die berücksichtigten Felder und weitere Einstellung werden vom Administrator in der Management Konsole festgelegt.
Um Dubletten aufzulösen, benötigen Sie spezielle Rechte. Die Rechtevergabe für die Dublettenprüfung nimmt der Administrator in der Management Konsole vor.
Fragen Sie ggf. Ihren Administrator.