Damit Benutzer die Funktionen der Dublettenprüfung einsetzen können, benötigen die entsprechenden Benutzer spezielle Rechte auf verschiedene Funktionen und Datensatz-Typen. Die Rechtevergabe nimmt der Administrator in der Management Konsole vor.
Fragen Sie ggf. Ihren Administrator.
Um Dubletten aufzulösen, benötigen Benutzer mindestens bestimmte Rechte auf den Datensatz-Typ Adressen und die im Datensatz enthaltenen Felder.
Welche Rechte mindestens zum Auflösen von Dubletten benötigt werden, legt der Administrator fest.
Fragen Sie ggf. Ihren Administrator.
Wenn Adressen nicht benutzersensitiv sind, sind die entsprechenden Adressen öffentlich. Bei öffentlichen Adressen dürfen alle CAS genesisWorld-Benutzer Dubletten auflösen, die mindestens das Zugriffsrecht Lesen auf den Datensatz-Typ Adressen haben.
Wenn Adressen benutzersensitiv sind, dann werden ggf. die Zugriffsrechte von Teilnehmern und Fremdzugriffsrechte auf die entsprechende Adresse beim Auflösen von Dubletten berücksichtigt. Ob eine strenge Rechteprüfung bei der Dublettenauflösung erfolgt, legt der Administrator fest.
Wenn der Administrator für Benutzer spezielle Rechte auf bestimmte Felder eines Datensatz-Typen festgelegt hat, werden diese Rechte ebenfalls beim Auflösen von Dubletten berücksichtigt.
Wenn Benutzer nicht über das Recht Lesen oder Bearbeiten auf bestimmte Felder verfügen, können bestimmte Dubletten trotzdem von Benutzern ohne Rechte aufgelöst werden:
Benutzer mit speziellen Rechten können Dubletten mehrerer Adressen mithilfe der Funktion Dubletten auflösen im Menü Extras des Programmfensters auflösen, wenn Sie bestimmte Module in Ihrem Unternehmen einsetzen oder die Dublettenprüfung beim Import von Adressen aktiviert haben.
Ob beim Import von Adressen eine Dublettenprüfung durchgeführt wird, legt der Administrator in den Einstellungen der Dublettenprüfung fest.
Fragen Sie ggf. Ihren Administrator.
Die Funktion Dubletten auflösen ist keine unabhängige Dublettenprüfung, die den aktuellen Adressbestand prüft. Dubletten, die Benutzer nicht direkt beim Speichern des Datensatzes aufgelöst haben, werden nicht nachträglich im Fenster Dubletten auflösen angezeigt.
Benutzer müssen über das Recht Dubletten auflösen verfügen, um die entsprechende Funktion verwenden zu können.
Um die Dubletten dann tatsächlich aufzulösen, sind ggf. zusätzlich die Rechte Lesen bzw. Bearbeiten auf die entsprechenden Adressen notwendig.
Fragen Sie ggf. Ihren Administrator.