Der Administrator stellt zunächst allgemein für das Unternehmen ein, ob Fremdzugriffsrechte überhaupt eingesetzt werden.
Ist dies der Fall, legt der Administrator für alle Benutzer und Datensatz-Typen gegenseitige allgemeine Fremdzugriffsrechte in der Management Konsole fest. Dann können Sie mit mit bestimmten Zugriffsrechten auf Daten von anderen zugreifen und andere können auf Ihre Daten zugreifen.
Den allgemeinen Fremdzugriff durch andere können Sie auch selbst einstellen, wenn dies durch den Administrator erlaubt wurde: Einstellen ist dann für alle Benutzer und für alle Datensatz-Typen möglich.
Fremdzugriffsrechte sind auch zwischen und in Gruppen möglich.
Die allgemeinen Fremdzugriffsrechte können Sie bei jedem einzelnen Datensatz ändern.
Fremdzugriffsrechte deaktivieren Sie direkt im Datensatz mit den Optionen persönlich oder vertraulich. Alle Stufen für Fremdzugriffsrechte werden im Fenster Teilehmer wählen als Maximales Fremdzugriffsrecht festgelegt.
Der Fremdzugriff am einzelnen Datensatz ergänzt das allgemeine Fremdzugriffsrecht. Prinzipiell gilt: Bei unterschiedlichen Einstellungen gilt das niedrigste Recht. Das niedrigste Recht ist das, das am wenigsten erlaubt.
Nur Benutzer oder Gruppen können Fremdzugriffsrechte auf Ressourcen haben. Ressourcen haben keine Fremdzugriffsrechte auf andere.
Wenn daher bei einem Datensatz nur eine oder mehrere Ressourcen mit Zugriffsrechten eingetragen sind, dann können alle Benutzer mit Fremdzugriffsrechten auf die Ressource den Datensatz ändern.
Die Benutzer A, B und C haben unterschiedliche Fremdzugriffsrechte für Termine auf den Benutzer D.
Benutzer D legt einen Termin an und stellt als maximales Fremdzugriffsrecht Lesen ein. Somit können Benutzer A und B diesen Termin nur noch lesen und nicht mehr ändern oder löschen. Für den Benutzer C ändert sich nichts, da dieser Benutzer sowieso keine Fremdzugriffsrechte auf Benutzer D hat.
Durch das Einstellen des Fremdzugriffs am Datensatz verschieben Sie also die rote Linie nach oben oder unten und vergeben damit mehr oder weniger Rechte.